Ab dem 20. Lebensjahr sollte jede Frau die Möglichkeit der jährlichen Früherkennung in Anspruch nehmen. Sie beinhaltet die Abstrichentnahme vom Muttermund und das Abtasten (und bei Auffälligkeiten den Ultraschall) von Gebärmutter, Eierstöcken und Brust.

Ab dem 35.Lebensjahr wird alle 3 Jahre zusätzlich zum zytologischen Abstrich auch ein HPV (Virus-) Abstrich entnommen.

Ab dem 50. Lebensjahr wird dieses Programm ergänzt durch den Stuhltest und eine alle zwei Jahre durchgeführte Mammographie (sogenanntes Mammographiescreening).

Ab dem 55. Lebensjahr besteht für alle Versicherten das Angebot einer Darmspiegelung.